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EuGH urteilt für Transparenz

21.09.2023 21.09.2023 Aktion Freiheit statt Angst e.V. Zivilgesellschaft in der öffentlichen Debatte Politik Transparenz

Mit der Rechtssache T-158/19 hat der Europäische Gerichtshof vor einigen Tagen positives zur Transparenz der EU-finanzierten Entwicklung von Überwachungstechnologie gesprochen.

Ausgangspunkt war die Transparenzklage des EU-Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei). Ihn interessierten die Hintergründe des im Rahmen des Projekts „iBorderCtrl“ der EU erprobten Einsatzes umstrittener KI-gestützter “Video-Lügendetektor”-Technologie an Reisenden.

Patrick Breyer hat nun mit seiner Klage die EU in erster Instanz dazu gezwungen, eine Vielzahl von Dokumenten über das Projekt ganz oder teilgeschwärzt herauszugeben, die er auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Darunter sind viele Dokumente, die zum Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ mit weitreichenden Schwärzungen versehen wurden. Gegen diese Schwärzungen wird er weiter vorgehen, auch wenn der EuGH dies mangels „besonderer Dringlichkeit“ vorerst abwies.

Der EuGH stellte aber 3 Grundsätze klar

  • Nicht alle Informationen über ein konkretes EU-Forschungsprojekt seien als Geschäftsgeheimnis geheimzuhalten, sondern nur die im Rahmen des Projekts entwickelten „Tools und Technologien“.
  • Die Ergebnisse eines Projekts seien nicht per se geheimzuhaltende Geschäftsgeheimnisse.
  • Der öffentliche Informationszugang sei auch bei laufenden EU-Forschungsprojekten nicht ausgeschlossen.

https://www.patrick-breyer.de/piraten-klage-zwingt-eu-zur-veroeffentlichung-geheimer-ki-ueberwachungsforschung/

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